Genmais - Raubkopierdebatte - Vorratsdatenspeicherung: eine neue Urheberrechtsdebatte ist dringend nötig.

Happy Birthday dieses allen so wohlbekannte Gebutstagslied ist ein schönes Beispiel für die immer weiter ausgedehnte Bedeutung des Urheberrechtes. Die beiden Autorinnen Mildred J. Hill (1859–1916) und Patty Smith Hill (1868–1946) setzten das - musikalisch wie textlich doch eher einfache - Lied 1893 ursprünglich als guten Morgen Begrüßungslied für den Kindergarten. Die Melodie des Liedes existiert in vielen anderen älteren Liedern bereits seit mindestens 1858 (Publikation als "Good night to you all") - die vier Wörter "Happy Birthday to you" und das im Text verwendete fünfte Wort "Dear ..." kamen ein paar Jahre später dazu. Das wegen seiner Einfachheit so verbreitete Lied war geboren.
1989 wurden die Urheberrechte von Warner Chappell gekauft - sie bezahlte der Familie von Patty Smith Hill 15.000.000 englische Pfund und bezieht seitdem jährlich ca. 2.000.000 US$ an Lizenzgebühren dafür. Lizenzgebühren, die z. B. auch anfallen, wenn das "Ständchen" in einem Restaurant - also in der Öffentlichkeit - gesungen wird. Mehr Informationen und eine umfassendere rechtliche Widmung dazu findet man ::hier::. Erst durch die nachträgliche Ausweitung der Urheberrechte durch amerikanische und europäische Gesetze wurde der Wert des so wenig innovativen Ständchens auf mehrere Millionen gesteigert.
Ähnliches passiert Bauern heute, die einen Teil ihrer Ernte als Saatgut für das nächste Jahr behalten möchten. Längst ist Saatgut nicht einfach mehr ein Teil der Bewirtschaftung unserer Heimat, sondern von vielen rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen beeinflusst. Bislang gibt es für gezüchtete Sorten den sog. Sortenschutz. Dieser ist z. B. einer der Gründe, warum die beliebte Speisekartoffel "Linda" - für Pommes und Kartoffelchips die geeignetste Sorte - vom Markt verschwunden ist: der Sortenschutz lief aus und bevor der Sortenrechtsinhaber die Sorte zum öffentlichen Eigentum - also gemeinfrei - werden ließ, zog er "Linda" lieber komplett aus dem Verkehr. Seit einiger Zeit ist ein langwieriger Rechtsstreit zwischen Biobauern, die die Sorte erhalten möchten und den Saatgutkonzernen, die die Sorte durch (evtl. genmanipulierte) neue patentierte und gebührenpflichtige Saatkartoffeln ersetzen möchten, anhängig.
Mit den Streitigkeiten um das Verfahren des Landwirtschaftlichen-Megakonzerns "Monsanto" zur Schweinezucht haben die bisher wenig beachteten Auseinandersetzungen um das Recht der Gesellschaft und das Recht der Privatwirtschaft auf ein (bis vor einigen Jahrzehnten noch völlig unbekanntes) "Urheberrecht" - also ein Monopol auf bestimmte Entwicklungen, Erfindungen oder Schöpfungen - die öffentliche Diskussion erreicht.
Die Zusammanhänge bleiben in der Öffentlichkeit im Dunkeln
Ganz offensichtlich liegt es aber nicht im Interesse der Medien und der Bürokraten, die die Politik in Berlin gestalten und lenken, auf die unterliegenden Zusammenhänge zwischen den Themenkomplexen: Urheberrecht, Patentrecht und Bürgerrechten hinzuweisen. Gesellschaftlich sollte sich eigentlich eine Meinung zur Balance zwischen den Interessen der Urheber, der Rechteinhaber und der Gesellschaft bilden. Siegmar Gabriel nannte vor kurzem die geplante Reichensteuer eine Rückzahlung an die Gesellschaft. Viel mehr als durch Steuern, muß beim Urheberrecht schon bei der ertmaligen Gewährung und beim Schutz und der Durchsetzung von Rechten den Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit und der Monopolrechteinhaber geachtet werden.
Tatsache ist: Weder die Kartoffel, noch die Wörter noch die Töne wurden von irgendwelchen Einzelpersonen, also "Urhebern" erfunden oder geschaffen. Je nach Ansicht haben sie sich entwickelt, wurden von Gott geschaffen oder sind das Ergebnis der Kulturleistung einer Gesellschaft. Patent- und Urheberrecht nun müssen das Interesse des Schöpfers bzw. "Urhebers" und die Interessen der Gesellschaft fair zum Ausgleich bringen. Die Basis dafür muß eine Bewertung des Anteils sein, den jeweils die Leistung der Gesellschaft und die Leistung des Einzelnen ausmacht. Auch die Rolle von Konzernen, die selbst gar nicht schöpferisch tätig sind, sondern nur die Rechte anderer aufkaufen, müssen so gestaltet werden, daß weder Urheber noch Gesellschaft durch Konzerninteressen übervorteilt werden. (Günter Grass nannte das Zypries-Urheberrecht eine Entmachtung der Autoren)
Faktum ist: Die SPD Politik im Bereich Urheberrecht hat sowohl die Allgemeinheit weitgehend enteignet, als auch die eigentlichen Schöpfer um ihren gerechten Anteil an den Einnahmen aus ihren Werken gebracht. Die öffentlichen Kampagnen um "Raubkopien im Internet", das "Schwarzbrennen von CD's" und die Veröffentlichung von Kinofilmen erweist sich nun als Speerspitze eine viel umfassenderen Strategie zur Ausweitung von Monopolrechten von Großkonzernen. Als Folge der massiven Ausweitung des Patent- und Urheberrechtes durch EU Richtlinien, das TRIPS Abkommen und die nationalen Gesetze, werden diese Rechte nun auch in anderen Bereichen, die sachlogisch ebenfalls unter das Urheber- bzw. Patentrecht fallen ausgeweitet.
Praktisch für die Konzerne ist dabei, daß die Bürgerrechte, die bei Verstößen gegen die neugeschaffenen geldwerten Rechte der Konzerne, vor Überwachung und Verfolgung geschützt hätten, im Zuge der "Raubkopierer sind Verbrecher" Kampagne bereits sturmreif geschossen und abgeschafft worden sind. Bauern, die die Kartoffel "Linda" doch noch anbauen oder die Schweine gemäß Zuchtselektion aufziehen, können durch den von Fr. Zypries neugeschaffenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch im Urheberrechtsgesetz aufgespürt, verfolgt, abgemahnt und zu hohem Schadenersatz gezwungen werden.
Es wird Zeit, die Zusammenhänge aufzuzeigen und sich darüber zu unterhalten, welches Recht der Allgemeinheit wirklich zusteht und wie man die Aushölung dieses Rechtes (wie bei Linda durch den Rückzug der Zulassung einige Tage vor Verfall des Sortenschutzes geschehen) effektiv verhindern kann. Die schädliche Wirkung, die die Europäische Union auch hier wieder einmal entfaltet hat, ist gigantisch. Nur wenn die Balance zwischen den durch die Gesellschaft gewährten Rechten und den der Gesellschaft zustehenden Nutzung wieder in eine Balance gebracht wird, können auch die massiven Einschnitte in die Bürgerrechte gerechtfertigt werden. Es kann nicht sein, daß die SPD auf der einen Seite Rechte und Gewinne privatisiert, die Kosten für die Einhaltung und Verfolgung dieser Rechte auf die Gesellschaft abwälzt und dann dafür sorgt, daß die Gemeinschaft noch um ihren Anteil an diesen Kulturleistungen gebracht wird.
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