Die SED-Nachfolgepartei "die Linke" bestellt - wer bezahlen muss bleibt unklar

Nach mehr als 40 Jahren völlig absoluter, vollständiger und totaler Kontrolle der SED in Ostdeutschland sah es bei den Renten in der DDR 1989 wie folgt aus:
Das Rentenversicherungssystem der ehemaligen DDR beschränkte sich weitgehend auf die Sicherung des Existenzminimums und kannte keine regelmäßigen Rentenanpassungen, die für die alten Menschen die Gewähr einer Beteiligung an der wirtschaftlichen Entwicklung hätten bieten können. Die DDR-Sozialrentenversicherung war nicht in der Lage, den erreichten Lebensstandard zu sichern.
Auch die im Jahr 1971 geschaffene Zusatzrentenversicherung in der Sozialversicherung vermochte die Situation für die meisten nicht wesentlich zu verbessern. Die Rente nach 45 Versicherungsjahren konnte ohne die freiwillige Zusatzversicherung höchstens 480 Mark (Ost) betragen. Da die Mindestrente nach 45 und mehr Arbeitsjahren 470 Mark (Ost) im Monat betrug und die Mindestrente bei bis zu 15 Arbeitsjahren schon bei 330 Mark (Ost) lag, gab es fast keine Streuung der Sozialrenten und damit auch kaum leistungs- und beitragsabhängige Elemente. Neben dem Rentensystem innerhalb der Sozialversicherung der DDR gab es eine Vielzahl von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen - allerdings nur für bestimmte Berufsgruppen, meist sozialistische Parteiorgane, zum Teil auch als "Ehrensold" oder "Ehrenpension" für verdiente SED Funktionäre vergeben.
Deren Leistungen lagen nach Art und Umfang beträchtlich über denen aus der Sozialversicherung: Leistungen aus Versorgungssystemen für SED Mitglieder mit Partei und/oder Staatsfunktionen konnten eine Höhe von bis zu 12.000 Mark (Ost) monatlich erreichen, was allerdings erst in einer Bestandsaufnahme nach Herstellung der Einheit Deutschlands festgestellt wurde.
Wesentliche Kennzeichen des DDR-Rentensystems waren somit: Niedrige und nahezu einheitliche Renten für jedermann, üppige Versorgung für Personen, die SED Parteimitglieder und ehemals staatsnah beschäftigt waren. Seit 2004 werden diese üppigen Zusatzversorgungen von SED Bonzen auch von den bundesdeutschen Rentenversicherern honoriert und führen zu hohen Auszahlungen, die wir alle über unsere Beiträträge bezahlen müssen.
Nach BILD-Informationen hat die Deutsche Rentenversicherung insgesamt 11000 dieser Sonder-Renten neu berechnet und zahlt für die Jahre 1993 bis 2006 rückwirkend insgesamt 107,7 Millionen Euro Nachschlagäge aus.
Dabei wurden im Einzelfall mehr als 100 000 Euro an ehemalige Partei- und Ministeriums-Mitarbeiter, NVA- und Volkspolizei-Angehörige, Top-Wissenschaftler, Chefärzte, Generaldirektoren von Industrie-Kombinaten und LPG-Chefs überwiesen. Viele dieser Rentenzahlungen an diese ehemaligen SED Bonzen werden also an heutige Mitglieder und Funktionäre der Partei "die Linke" ausgezahlt.
Einige von ihnen beziehen Staatsrenten von mehr als 3000 Euro, nach ihrem Tod bekommen ihre Frauen zum Teil mehr als 1800 Euro Witwenrente.
Umso interessanter sind die Vorschläge der SED Nachfolgepartei "Die Linke" im Bayerischen Landtagswahlkampf: sie fordert eine Mindestrente von 800 Euro - nach Kaufkraft wären das 1989 mindestens 2500 Ostmark gewesen. Da frage ich mich: warum hat die SED nicht schon 1989 mit ihrer absoluten Mehrheit und unumschränkten Verfügungsgewalt in allen Bereichen von Staat und Gesellschaft nicht eine solche Rente eingeführt, sondern die normalen Bürger in Punkto Rente eher extrem kurz gehalten?
Wahrscheinlich aus dem gleichen Grund, warum auch heute eine Mindestrente von 800 Euro pro Monat völlig utopisch ist, denn diese Rente kann weder aus der Rentenkasse, noch aus Steuermitteln aufgebracht werden. Bei 1.600.000.000.000 Euro Schulden, den in der Vergangenheit schon stark gestiegenen Zuschüssen zur Rentenkasse und den bereits an die Schmerzgrenze gestiegenen Steuern für Einwohner und Unternehmen Deutschlands ist eine solche Forderung völlig unbezahlbar. Sie ist aber nicht nur unbezahlbar, sondern auch ungerecht. Viele Rentner wohnen im abgezahlten Wohneigentum - zahlen also keine Miete. Viele Rentner haben zusätzlich Einkünfte aus Lebensversicherungen und/oder Kapitalanlagen, vermieteten Wohnungen oder Ferienhäusern oder werden von ihren Kindern unterstützt. Ohne jeden Einzelfall genau zu würdigen, ist ein Anspruch auf 800 Euro Mindestrente, die ohne vorangegangene Einzahlung in die Rentenkasse bezahlt wird, einfach ungerecht.
Aber die Linke wird wahrscheinlich wieder die üblichen Mittelchen auspacken, mit denen alle ihre utopischen Forderungen beglichen werden sollen: Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer, Reichensteuer und höhere Unternehemenssteuern. Mehr als unseriös ...
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